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Erstattung durch die Krankenkassen

Private Krankenversicherung (PKV) oder private Krankenzusatzversicherung erstatten die Behandlung bei einem Heilpraktiker (HP) in der Regel. Wenn die Leistung im Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich enthalten ist, sollte man sich mit seinem Versicherungsagenten in Verbindung setzen. Manche Versicherer werben mit der HP-Erstattung, lehnen aber extrem viele Leistungsabrechnungen teilweise oder ganz ab. Begründung: medizinisch nicht notwendig! Das darf man nicht einfach hinnehmen! Die Diagnose ist die Begründung. Der Versicherte muß hier den Druck ausüben, um zu seinem Recht zu kommen.

Die Beihilfen in Niedersachsen erstatten ihre Höchstsätze anteilig zum versicherten Prozentsatz (Rest i.d.R. durch PKV). Eine Eigenbeteiligung ist hier die Regel, weil die anerkannten Höchstsätze zu niedrig sind.

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) erstattet, wie die Beihilfe, die Behandlung zum festgelegten Höchstsatz. Eine Eigenbeteiligung ist auch hier die Regel, weil die anerkannten Höchstsätze zu niedrig sind.

Die Bahnbeamtenversicherung (KVB) erstattet grundsätzlich keine Behandlung beim Heilpraktiker. Da Axel Jacobs aber Physiotherapeut ist, können entsprechende Leistungen (auch Manuelle Therapie oder Osteopathie) mit einer ärztlichen Verordnung zusammen eingereicht werden.

Verschiedene Krankenkassen haben uns in das Verzeichnis der Osteopathen aufgenommen, so dass Versicherte einen Teil dieser Behandlungen erstattet bekommen. Eine ärztliche Empfehlung ist z.T. erforderlich. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach! Weitere Krankenkassen werden vielleicht folgen - Sie können Ihre vielleicht dazu ermutigen!
Eine Bescheinigung der Mitgliedschaft von Axel Jacobs in der ACON (ältester Osteopathenverband Deutschlands) stellen wir Ihnen gerne aus. Akupunktur-Behandlungen werden ebenfalls teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, mit einem ärztlichen Attest - fragen Sie bei Ihrer Kasse nach!
Christel Jacobs hat das 2-jährige Studium der TCM (Traditionellen Chinesischen Medizin) mit Diplomabschluss absolviert. Das entspricht der Ausbildung an französischen Universitäten und ist weit umfangreicher als die deutsche ärztliche Ausbildung!
Eine Bestätigung der Mitgliedschaft von Christel Jacobs in der Arbeitsgemeinschaft für klassische Akupunktur u. Traditionelle Chinesische Medizin (AGTCM) stellen wir Ihnen ebenfalls gerne aus.

Heilpraktiker im NHV